Abmahnung Schulenberg & Schenk wegen Urheberrechtsverletzung
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburgversendet i.A.d. MIG Film GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an diversen Filmwerkendurch öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG in sog. Internet-Tauschbörsen (wie beispielsweise BitTorrent, e-Mule, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, Freenet, LimeWire, Bearshare, etc.). Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 1.298EUR. Hier erfahren Sie was zu tun ist!
Bewahren Sie Ruhe -!
Das sollten Sie immer beachten:
1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!
2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!
3. Beachten Sie die Frist!
Was wird Ihnen vorgeworfen? – Sie haben gar keine Dateien angeboten?
Durch die Teilnahme an Filesharing-Tauschbörsen stellen User ihre Dateien anderen zum Upload zur Verfügung. Dadurch werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht und vervielfältigt. Ebenso wird meist auch durch den Download-Vorgang eine Kopie der Datei gefertigt. Dieser Vorgang stellt ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung dar.
Warum eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben?
Bei einer Urheberrechtsverletzung hat der Urheber gegen den Schädiger einen Anspruch auf Unterlassung. Hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bei den meisten Abmahnungen sind schon vorformulierte Unterlassungserklärungen anbei. Hier ist Vorsicht geboten. Denn diese beigefügten Unterlassungserklärungen sind in aller Regel viel zu weit gefasst und enthalten Erklärungen, denen Sie sich nicht unterwerfen müssen. Jedoch sind Unterlassungserklärungen ein Leben lang wirksam! Aber die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie.
Unterschreiben Sie nicht voreilig, zahlen Sie nicht voreilig!
Ob Sie tatsächlich verpflichtet sind eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, oder ob in Ihrem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung zweckdienlicher und günstiger für Sie ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, der sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt. Es wird auch vor „Mustererklärungen“ aus dem Internet gewarnt. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann in der Regel nicht wieder widerrufen werden, weil man „aus Panik“ oder Unwissenheit gehandelt hat. Dazu sind die Forderungen der Abmahnanwälte nach unserer Ansicht viel zu überhöht. Inwiefern die Forderung berechtigt ist oder der Betrag sich in Ihrem Fall erheblich reduzieren lässt, können Sie gerne in einem ersten Gespräch mit uns klären.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service. Die Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist kostenlos. Ebenso können Sie uns kostenlos und unverbindlich die Abmahnung zur Prüfung hochladen.
Kontakt:
Tel: 030/ 206 269 -24 (Hotline)
E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hohenzollerndamm 196
10717 Berlin
und
für Abmahn-Opfer Hilfe und Info unter www.abmahnung-hilfe.info weitere nützliche und hilfreiche Informationen zu Filesharing-Abmahnungen.