Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Türkisch für Anfänger“ i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für den Film „Türkisch für Anfänger“ i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH
17.09.2012424 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH.

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, den Film "Türkisch für Anfänger" heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 956 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

 

Drei Dinge sollten Sie beachten:

 

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films "Türkisch für Anfänger" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite www.abmahnhelfer.de über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

 

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Werdermann | von Rüden
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