Facebook Abmahnungen durch Kanzlei HWK - die Abmahnliste - rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung?

Facebook Abmahnungen durch Kanzlei HWK - die Abmahnliste - rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung?
23.08.2012727 Mal gelesen
Täglich erhalten wir Anfragen von Abgemahnten, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei HWK wegen angeblich fehlendem Impressums auf Ihrer Facebook-Seite. Die Abmahnungen werden im Auftrag der Binary Services GmbH ausgesprochen. Allem Anschein nach, handelt es sich um eine Abmahnwelle.

Die große Anzahl an Anfragen bzgl. dieser Abmahnungen, die unsere Kanzlei erreichen sowie die vielen Berichte anderer Kollegen lassen vermuten, dass es sich um mehrere hundert Abmahnungen handelt.

Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass es richtig ist, dass auch gewerblich genutzte Facebook-Seiten eines korrekten Impressums gem. § 5 TMG bedürfen.

In den vorliegenden Fällen stellen sich folgende Fragen:

  • besteht im jeweiligen Fall zwischen der Binary Services GmbH  und dem Abgemahnten tatsächlich ein notwendiges konkretes Wettbewerbsverhältnis
  • handelt es sich vielleicht um eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung

Die Anforderungen an eine rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung sind relativ hoch. In einem Gerichtsverfahren müssen vom Beklagten notwendige Anhaltspunkte geliefert werden. Eine solche rechtsmißbräuchliche Massenabmahnung wird unter anderem dann angenommen, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden steht und ein nennenswertes wirtschaftliches Eigeninteresse nicht ersichtlich ist und es sich um geringfügige Wettbewerbsverstöße handelt. 

Unsere Kanzlei will eine Abmahnliste erstellen, um in einem eventuellen Klageverfahren nachweisen zu können, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt. Wenn Sie dazu beitragen möchten, können Sie uns gerne Ihre erhaltene Abmahnung der Kanzlei HWK in anonymisierter Form per E-Mail (info@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) unter dem Stichwort "Abmahnliste" übersenden. Wir nehmen das Aktenzeichen dann in der Abmahnliste auf.

Die Abmahnliste werden wir auf folgenden Kanzleiseiten veröffentlichen:

Wenn Sie rechtliche Beratung bzgl. der Facebook Abmahnungen benötigen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir übersenden Ihnen zeitnah ein Angebot zur Vertretung.

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522