Abmahnung Lurilex UG (haftungsbeschränkt)

Abmahnung Filesharing
02.08.2012793 Mal gelesen
Informationen zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Lurilex UG wegen Verstößen gegen die "Spielzeugrichtlinie" (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - 2. GPSGV) durch fehlende Warnhinweise beim Spielzeugverkauf auf der Handelsplattform eBay.

Die in 79364 Malterdingen ansässige Firma Lurilex UG lässt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Marktsegment "Verkauf von Spielzeug / Spielzeughandel" wegen eines Verstoßes gegen die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. GPSGV - sogenannte "Spielzeugrichtlinie") aussprechen.

Gegenstand der Abmahnung der Firma Lurilex UG ist der Vorwurf, dass die von der 2. GPSGV geforderten Warnhinweise nicht oder nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form im Rahmen von Angeboten auf der Internethandelsplattform eBay erteilt würden.

Nach sehr ausführlichen Ausführungen zur Sach- und Rechtslage lässt die Lurilex UG mit ihrer Abmahnung sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung von Abmahnkosten - also Rechtsanwaltsgebühren für die anwaltliche Bearbeitung der Abmahnung - auffordern.

Weitere Informationen zu der Abmahnung der Lurilex UG finden Sie auch auf unserer Internetseite http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-lurilex-ug.html


Ihr
Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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