Frau Christine Thron handelt auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Account "christines-hundeladen".
Das Wesentliche in Kürze:
Gerügt wird seitens Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung für Frau Christine Thron die Verwendung einer nicht mehr rechtskonformen, weil "veralteten" Widerrufsbelehrung.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird im Rahmen der Abmahnung der Frau Christine Thron noch zur Erstattung der der Frau Christine Thron durch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Sandhage entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 411,30 EUR aufgefordert.
Zugrundegelegt wird in der Abmahnung ein Gegenstandswert in Höhe von 5.000,- EUR.
Sollten auch Sie eine Abmahnung im Namen der Frau Christine Thron erhalten haben, sollte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden.
Verwirkung von Vertragsstrafen !
Vielmehr sollte im Interesse der Vermeidung künftiger Vertragsstrafen zunächst vor Abgabe einer wie auch immer aussehenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt sein, dass die Angebote nunmehr nicht weiter zu beanstanden sind. Ansonsten drohen nämlich möglicherweise Vertragsstrafenforderungen.
Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage für Frau Christine Thron beraten !
Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.
Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !
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Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE
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