FAREDS Abmahnung - Anders und Fahrenkrog - Gigolo

FAREDS Abmahnung - Anders und Fahrenkrog - Gigolo
16.07.2012330 Mal gelesen
FAREDS – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Musiktitel: Anders und Fahrenkrog - Gigolo

 

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen im Namen der Fort Knox Entertainment GmbH aus. Aktuell bildet das Musikwerk "Anders und Fahrenkrog - Gigolo" den Gegenstand einer auf den 19.6.22012 datierten Abmahnung. 

Gefordert werden wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um die Unterlassungsansprüche zu erfüllen, und die Zahlung eines pauschalen Betrages von 450,00 Euro, mit dem sämtliche Kosten bestehend aus Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzansrpüchen, abgegolten werden sollen. 

Eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

Allerdings sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden, um die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zu vermeiden. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche können in jedem Fal gemindert werden, sollte kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommen.

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.