Abmahnung - was nun?

Abmahnung Filesharing
02.03.20101301 Mal gelesen

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen der Musik-, Computerspiele-, Film- und Erotikindustrie wegen des Verbreitens urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Viele Rechtsanwaltskanzleien haben angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem Anwaltsmarkt die Abmahnung als Möglichkeit für sich entdeckt, an schnelles Geld zu kommen.

Was ist zu tun, wenn es Sie "erwischt"?

Zunächst gilt: niemals ignorieren! Das Schlimmste, was Ihnen nämlich passieren kann, ist, dass der Rechteinhaber ein gerichtliches Verfahren einleitet, dessen Kosten dann im Falle einer Niederlage von Ihnen zu tragen sind.

Andererseits kann man aber auch nicht dazu raten, einfach eine Unterlassungserklärung abzugeben, um seine Ruhe zu haben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann vom Rechteinhaber nämlich durchaus als "Schuldeingeständnis" betrachtet werden, welches er dann in späteren Auseinandersetzungen gegen Sie zu verwenden versucht.

Deshalb sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, der auf urheberrechtliche Fragen spezialisiert ist. Natürlich werden Sie in einem von einem Rechtsanwalt verfassten Beitrag keinen anderen Tipp erwarten. Tatsächlich ist es aber so, dass selbst diejenigen juristischen Laien, die sich in Foren o. ä. intensiv informiert haben, zumeist die juristischen Hintergründe doch nicht so gut erfasst haben, wei sie selbst glauben. Vor allem jedoch hat ein Rechtsanwalt wesentlich größere Erfolgsaussichten, wenn versucht werden soll, sich mit der Gegenseite gütlich zu einigen.

Sollten Sie also einer derjenigen sein, die ins Visier der "Abmahnkanzleien " geraten sind, helfe ich Ihnen gern weiter.