Abmahnung Waldorf Frommer - Die drei Musketiere

Abmahnung Waldorf Frommer - Die drei Musketiere
26.06.2012396 Mal gelesen
Waldorf Frommer – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Mit liegt eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 22.6.2012 vor, die ein illegales Tauschbörsenangebot über einen Internetanschluss zum Gegenstand hat. Vorgeworfen wird, eine Urheberrechtsverletzung durch die Bereitstellung des Films "Die Drei Musketere" innerhalb von Tauschbörsen begangen zu haben. 

Wie auch in einer Vielzahl anderer Abmahnung wird gefordert:

     1. Abgabe einer Unterlassungserklärung

     2. Zahlung  von 956,00 Euro.

Sollten Sie eine Abmahung erhalten haben, unterschreiben und zahlen Sie nichts, bevor die Abmahnung nicht einer eingehenden Überprüfung unterzogen wurde. 

Es gilt insbesondere mit der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zu vermeiden.

Die Abagbe einer Unterlassungserklärung ist ohnehin nur dann in modifizierter Form erofrderlich, sofern die Urheberrechtsverletzung durch den Anschlussinhaber auch tatsächlich begangen wurde oder diesem eine vorwerfbare Mitwirkungshandlung hinsichtlich der Begehung der Urheberrechtsverletzung durch einen Dritten anzulasten ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Haftung vollständig ausgeschlossen werden. 

Auch wenn Sie den Urheberrechtsverstoß nicht begangen haben, sollten Sie keinesfalls das Abmahnschreiben bei Seite legen und unbachtet lassen. Es gilt stets, die in der Abmahnung - wenn auch sehr kurz bemessenen - Fristen zu wahren, innerhalb derer entwender eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben oder aber der tatsächliche Geschehensablauf dargelegt werden sollte.

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.