Abmahnung der Kanzlei FAREDS für den Song „Non Non Non“ der Künstlerin Lolita Jolie iAd. Munix Music GbR

Abmahnung Filesharing
15.06.2012361 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei FAREDS versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Munix Music GbR.

Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, das Lied "Non Non Non" der Künstlerin Lolita Jolie heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 450 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

 

Drei Dinge sollten Sie beachten:                                                    

 

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der FAREDS; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei FAREDS geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei FAREDS auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

 

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Songs "Non Non Non" der Künstlerin Lolita Jolie erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei FAREDS weitere Informationen über das Thema Abmahnung.

  

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Werdermann | von Rüden
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