Baek Law mahnt derzeit wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von A45 Music GmbH ab

Abmahnung Filesharing
31.05.2012363 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Baek Law aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Baek Law mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikwerk: Scotty - Sundown. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die A45 Music GmbH, vertr. d.d. GF Reinhard Piel, Lerchenweg 5, 35764 Sinn.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

 

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