Tauschbörsen Abmahnung - Wenn Dritte unbemerkt mitsurfen!

Abmahnung Filesharing
08.05.2012454 Mal gelesen
Nicht selten berichten Betroffene von Abmahnungen wegen der unerlaubten Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken, dass sie es doch aus verschiedenen Gründen gar nicht gewesen sein können.

Begründet wird dies in etwa wie folgt: Ich war in der fraglichen Zeit nicht zuhause, habe auch keine Familienmitglieder, die den WLAN Anschluss mitnutzen und habe auch alle technischen Sicherungsmaßnahmen erfüllt.

Nach der bislang maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010 - "Sommer unseres Lebens" ( I ZR 121/08 ) haftet der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke in Internet Tauschbörsen einzustellen.

Ob wohl es nicht Gegenstand des vom Bundesgerichtshof entschiedenen Falles war, kann wohl davon ausgegangen werden, dass der Betreiber eines DSL WLAN-Routers nicht nur die zum Kaufzeitpunkt marktüblichen Sicherungsmaßnahmen einzustehen hat, sondern auch die fortschreitende technische Entwicklung berücksichtigen muss, will er zukünftig den Vorwurf einer Pflichtverletzung vermeiden.

Eine Gefahr bei der Nutzung von DSL WLAN-Routern besteht darin, dass diese, auch wenn sie technisch einwandfrei verschlüsselt sind, von professionellen Hackern geknackt werden können. Wenn dies nachgewiesen werden könnte, wird man dem Inhaber des DSL-Zugangs wohl keine Pflichtverletzung vorwerfen können.

Wenn hingegen die technischen Maßnahmen nicht ausreichen, sei es, weil die Einstellungen des Routers einer veralteten Technologie entsprechen oder die Software nicht mehr auf einem aktuellen Stand ist, so dass die Verschlüsselung durch vorhandene Sicherheitslücken mittels einfacher Kennwörter umgangen werden kann, wird sich der Betroffene wohl einer Störerhaftung nicht mehr entziehen können und sich einen Schuldvorwurf gefallen lassen müssen.

Konkrete Fälle sind mir zwar bislang noch nicht bekannt geworden, aber es gibt immer mal wieder Meldungen, dass bestimmte Router-Modelle vorübergehend Sicherheitslücken aufweisen. Wer Böses im Schilde führt kann derartige Sicherheitslücken also leicht ausnutzen und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis derartige Fälle eintreten.

Laut Meldungen des Onlinenachrichtendienstes www.heise.de z.B. sind bei bestimmten Modellen von Speedport-Routern der Telekom kürzlich Sicherheitslücken festgestellt worden. Diese führten dazu, dass Fremde mit Hilfe eines Standardkennworts jederzeit in das Funknetzwerk des Routers gelangen konnten. Wenn dann auch noch die automatische Updatefunktion des Routers abgeschaltet ist, können Sicherheitslücken auch nicht durch Software-Updates des Herstellers automatisch geschlossen werden. In diesen Fällen bedarf es dann einer besonderen Aufmerksamkeit des Verwenders, um manuell die Software seines Routers auf dem neusten Sicherheitsstand zu halten. Die Telekom hält bereits entsprechende Software-Updates auf Ihren Internetseiten bereit.

Erfolgen diese Sicherheitsmaßnahmen nicht, riskiert der Verwender, dass Dritte beabsichtigt oder unbeabsichtigt seinen Internetzugang nutzen können und gegebenenfalls auch Musik-, Film oder Softwaredownloads über die einschlägigen Tauschbörsen durchführen. Wenn dann eine Abmahnung wegen der unerlaubten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ins Haus flattert, fällt der Betroffene nicht nur aus allen Wolken. Es kann auch böses Erwachen geben, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht nachgewiesen werden können. Im Allgemeinen sind mit entsprechenden Abmahnungen Schadensersatzforderungen zwischen 350,- bis 1.800,- € verbunden.

Betreiber von DSL WLAN -Routern sollten sich also regelmäßig informieren und an Ihren Geräten regelmäßige Software-Updates durchführen.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen der illegalen Nutzung einer Internettauschbörse erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für weitergehende Beratung zur Verfügung.

www.harzheim.eu