ABMAHNUNG UND EINSTWEILIGE VERFÜGUNG DER FRAU AYSE BAYKAN DURCH RA SANDHAGE
30.04.2012940 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung sowie nachfolgende einstweilige Verfügung der Frau Ayse Baykan wegen eines Wettbewerbsverstoßes innerhalb von Angeboten aus dem Sortiment Handyzubehör vor.
Den Empfängern der Abmahnungen wird vorgeworfen, die Urheberrechte an Interstellar verletzt zu haben. Deshalb fordert Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros. Schadensersatz und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein wegen Filesharing abgemahnter Anschlussinhaber nicht seine Familienmitglieder ausspionieren muss. Dabei verweisen die Richter auf die durch unsere Kanzlei erstrittene Afterlife Entscheidung des BGH.
Die Süddeutsche Zeitung hat vor wenigen Tagen einen Bericht zu einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 19/16) veröffentlicht. Dem Urteil liegt ein sogenannter Filesharing Sachverhalt zugrunde.