Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende Grundpreisangaben zur Last gelegt.
Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 459,40 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.
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Werdermann | von Rüden
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