Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker für Frau Caroline von Brünken und Herrn Jens Ophälders

Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker für Frau Caroline von Brünken und Herrn Jens Ophälders
29.03.2012780 Mal gelesen
Weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte für Frau Caroline von Brünken und Herrn Jens Ophälders.

Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann & Decker für Frau Caroline von Brünken und Herrn Jens Ophälders vor. Gegenstand der Abmahnung ist eine Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken. Im konkreten Fall geht es um den Titel " Jens O. - Body and Soul" der sich auf einer "Future Trance Vol. 58" befinden soll. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines "Vergleichsangebotes" in Höhe von 459,40 € verlangt.

Weitere Informationen zur Abmahnung der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker finden Sie unter: www.Internetrecht-NRW.de

Betroffene sollten die  Abmahnung nicht ignorieren und die gesetzten Fristen beachten. Problematisch ist, dass sich der abgemahnte Titel auf einer sogenannten Sampler-Datei befindet. Diese beinhaltet weitere Titel, so dass die Gefahr weiterer Abmahnungen droht. Weitere Informationen zur Gefahr von Folgeabmahnungen und möglicher Reaktionen finden Sie unter: www.Internetrecht-NRW.de

 

Die Rechtsanwälte am Kreuztor - Internetrecht-NRW haben bereits tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken verteidigt.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) Erstgespräch gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch Ihre Abmahnung (per E-Mail oder Fax) schicken oder nutzen Sie unser kostenloses Direkthilfe Kontaktformular, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de