Kanzlei FAREDS mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß ab

Abmahnung Filesharing
27.03.2012502 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikwerk: "Stefanie Heinzmann - Diggin in the Dirt". Bei den Rechteinhabern handelt es sich um Martin Fliegenschmidt, 50668 Köln, Claudio Pagonis, 50674 Köln, und Matthias Haß, 21218 Seevetal.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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