Gefälschte Abmahnungen: Vermeintliche Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen mahnt Urheberrechtsverletzung ab

Abmahnung Filesharing
22.03.2012 441 Mal gelesen
Dass das Abmahn-Geschäft eine lukrative Einnahmequelle für Betrüger sein kann, zeigt sich durch die erhöhten Versendungen von Fake-Abmahnungen in letzter Zeit. Während die ersten Abzocker-Mails noch schnell als solche zu enttarnen waren, kommen die nun versendeten Schreiben seriösen Abmahnungen immer näher. Vermehrt in den Fokus gelangen jetzt Schreiben einer angeblichen in München existierenden Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen.

Ein seriöser Briefkopf, ein Anschreiben in nahezu tadellosem Deutsch, sogar eine Adresse in einer der nobelsten Gegenden von München - die Anschreiben, die die Betroffenen per E- Mail mit angehängter pdf-Datei erreichen, haben viel von einer seriösen Abmahnung.

 

Ein vermeintlicher Dr. Klaus Kroner zeigt eine "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" an. Zu seinen angeblichen Auftraggebern zählen fast alle namhaften Rechteinhaber, von der EMI Music Germany über Universal Music bis zu Paramount Pictures. Vorgeworfen wird eine Urheberrechtsverletzung an Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien durch Download in einem Peer-to-Peer-Netzwerk. Die kurze Frist sowie ein Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung die Schufa informiert würde, sollen zusätzlichen Druck auf den Empfänger aufbauen.

 

Auffällige Fehler der Betrüger

Auf den zweiten Blick enthält das Schriftstück einige Ungereimtheiten.

1. Die "Abmahnung" wird den Betroffenen per E-Mail zugestellt. Bisher ist uns jedoch noch kein Fall bekannt, in dem eine echte Abmahnung nicht per Post versendet wurde.

2. Der Untertitel des Schreibens ist mit  "Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste hier Megaupload.com" betitelt. Später wird jedoch der Download von geschützten Werken in einem Peer-to-Peer-Nezwerk (mit falscher Rechtschreibung des Wortes "Netzwerk" vorgeworfen. Megaupload ist jedoch gerade kein Peer-to-Peer-Netzwerk, sondern ein sog. One-Click-Hoster. Bei echten Abmahnungen wegen Nutzung eines Peer-to-Peer-Netzwerkes wird zudem der Upload, also das Zur-Verfügung-Stellen der Werke vorgeworfen, nicht der Download.

3. Das Schreiben enthält keine konkrete Angabe, welche Werke heruntergeladen worden sein sollen. Die angegebenen IP-Adressen sind frei erfunden und passen nicht zur lokalen Zuordnung durch die Internet-Provider.

4. Das Schreiben enthält keine vorgefertigte Unterlassungserklärung. Diese ist jedoch für die echten Rechtinhaber besonders wichtig. Hier wird deutlich, dass es den Betrügern allein um schnelles Geld geht.

5. Die Bankverbindung verweist auf ein slowakisches Konto, was für eine seriöse Abmahnung einer deutschen Anwaltskanzlei sehr ungewöhnlich wäre. Die Internetdomain ist nach einer Denic-Abfrage auf einen Istvan Nagy mit Sitz in Wien registriert.

 

Fazit

Der von der angeblichen Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen geforderte Betrag von 146,95 Euro sollte daher auf keinen Fall gezahlt werden. Lassen Sie sich nicht durch die dreiste Masche der Abzocker einschüchtern!

 

Handlungsbedarf bei echten Abmahnungen

Fake-Abmahnungen dürfen auf keinen Fall mit echten Abmahnungen wegen illegalen Filesharings verwechselt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Im Zweifel sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder Rechtsanwaltskanzlei wenden. Auf Wunsch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

 

Fake-Abmahnung Dr. Kroner