Abmahnung für den vermeintlich illegalen Download von "Michel Télo – Ai Se Eu Te Pego'' erhalten?

Abmahnung Filesharing
10.02.2012337 Mal gelesen
Es haben sich einige Abmahnkanzleien in Deutschland auf diese Art von Urheberrechtsverletzungen durch das sog.Filesharing in Peer-to-Peer Tauschbörsen im Internet spezialisiert.

Sie verlangen in der Regel die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensbetrag.

Keine Panik, wir können Ihnen helfen!

 

Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht voreilig, bevor Sie sich nicht den Rat eines fachkundigen Anwalts eingeholt haben.

Nutzen Sie unseren Leitfaden im Falle einer Abmahnung auf unserer Startseite.

 

Wir raten daher: 

  1. Notieren Sie sich die - zugegebenermaßen sehr kurz gewählte - Frist.
  2. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die ihnen überlassene Unterlassungserklärung in ihrer ursprünglichen Form.
  3. Die geforderten Schadensersatzansprüche sind in der Regel zu hoch angesetzt, sodass ohnehin Schadensbegrenzung betrieben werden kann.
  4. Bleiben Sie nicht untätig, schalten Sie einen kompetenten Rechtsanwalt ein. Im Falle einer Untätigkeit droht Ihnen eine einstweilige Verfügung der Abmahner, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.
 

Kontaktieren Sie uns und www.schaeferundschaefer.de oder rufen Sie uns an unter 089/53 51 35.

 Wir helfen Ihnen gerne!

 RA Georg Schäfer