Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Anders, handelnd unter der Bezeichnung BASETRONICS

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Anders, handelnd unter der Bezeichnung BASETRONICS
31.01.2012514 Mal gelesen
Uns ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Benjamin Anders, handelnd unter BASETRONICS bekannt geworden. BASETRONICS ist tätig im Marktsegment Videoüberwachungs- und Sicherheitstechnikartikel. Gerügt wird die Verwendung fehlerhafter AGB Klauseln durch einen Mitbewerber.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von BASETRONICS erhalten ?

Was ist zu tun ?

Behalten Sie kühlen Kopf und lassen Sie die Abmahnung von BASETRONICS auf ihre rechtliche Berechtigung prüfen.

Von der unüberlegten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, bzw. eines voreiligen Ausgleichs des geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch  raten wir dringend ab ! Dabei ist zu beachten, dass eine solche strafbewehrte Unterlassungserklrärung erhebliche Risiken birgt, für den Fall der Zuwiderhandlung auf beachtliche Vertragsstrafen in Anspruch genommen zu werden - über 30 Jahre lang !


Kontaktieren Sie uns im Falle des Erhalts einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch BASETRONICS.


Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Münster ist Rechtsanwalt Leiers.
Für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.
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