Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von M.I.C.M. MICROM International Content ab

Abmahnung Filesharing
13.01.2012303 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um den Film "Gangland 79". Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 900,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Negele Zimmel Greuter Beller finden Sie hier:
Negele Zimmel Greuter Beller.