Abmahnung Urmann + Collegen: Trotz Auktion werden weiter Abmahnungen wegen Filesharing versendet

Abmahnung Filesharing
06.01.2012838 Mal gelesen
Die Kanzlei Urmann + Collegen hat im Dezember mit einem in diesem Bereich ungewöhnlichen Schritt für Aufmerksamkeit gesorgt und Forderungen aus Abmahnungen wegen Filesharing versteigert. Das tut den eigenen Aktivitäten der Kanzlei keinen Abbruch…

Auch in dieser Woche wurden uns eine größere Anzahl von Abmahnungen durch die Kanzlei Urmann Collegen wegen des Vorwurfs von Filesharing vorgelegt. Die Kanzlei ist seit Jahren für eine große Anzahl von Rechteinhabern tätig und mahnt Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs der illegalen Verbreitung von Filmen aus der Erwachsenenunterhaltung ab.

Die Kanzlei hatte im Dezember 2011 einiges Aufsehen durch einen ungewöhnlichen Schritt erregt: So wurden Forderungen in einem Gesamtwert von ca. 90 Millionen Euro an einen nicht bekannten Dritten gesorgt. Bemerkenswert auch: Die Kanzlei kündigt auf Ihrer Internetseite weitere Auktionen für 2012 an.

Dieser Schritt hat aber offenbar die Aktivitäten von Urmann Collegen nicht eingeschränkt, sondern auch die Kanzlei spricht weiter Abmahnungen aus.

Besonders unangenehm für die Betroffenen ist, dass nach unserer Erfahrung häufig nicht nur eine Abmahnung ausgesprochen wird, sondern die Kanzlei Urmann Collegen Abmahnungen wegen anderer Filmwerke "tröpfenweise"  versendet. Dies ist insofern bemerkenswert, weil die vorgeblichen Verstöße teilweise in demselben Zeitraum stattgefunden haben sollen und der Kanzlei die entsprechenden Daten bereits länger vorliegen müssen. Es ist daher nicht ganz nachvollziehbar, warum die Kanzlei zwischen den einzelnen Abmahnungen eine gewisse Zeit verstreichen lässt.

 Betroffene, die eine Abmahnung durch die Kanzlei Urmann Collegen erhalten haben, sollten sich daher der Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bedienen. Es gilt zu prüfen, was gegen die erhaltene Abmahnung eingewendet werden kann und die Gefahr möglicher weiterer Abmahnungen einzudämmen.

Wir beraten und vertreten bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing und stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch telefonisch an unseren Standorten in Münster: 0251 - 39 51 81 80 oder Frankfurt: 069 - 900 25 940 gerne zu Verfügung. In dem Gespräch mit einem Rechtsanwalt erläutern wir Ihnen den Rechtsrahmen sowie die Kosten einer eventuellen Mandatierung.