Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Venal Virulent Video GbR ab

Abmahnung Filesharing
01.12.2011401 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Filmwerk: "Bong Of The Dead". Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Venal Virulent Video GbR, Gärtnerstr. 3, 20253 Hamburg.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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