Abmahnungen von e-Bay-Shops wg. unzureichender Platzierung der Preisangaben

Abmahnung Filesharing
30.07.20091315 Mal gelesen

Das OLG Hamburg hat jüngst entschieden, dass die Liefer- und Versandkosten für "Sofort kaufen" Angebote auf eBay-Shop-Seiten in einem engen, räumlichen Zusammenhang zu dem jeweiligen Produkt stehen und hervorgehoben werden müssen.

Betont wurde in dem Urteil, dass es nicht ausreiche, diese Angaben auf Unterseiten zu verlinken, wie dies etwa bei anderen Pflichtangaben wie der Widerrufsbelehrung, der AGB und des Impressums als zulässig erachtet wird, vgl. Urteil OLG Hamburg vom 15.02.2007, Az. 3 U 253/06.

Dieses Urteil wird mit Sicherheit wieder zu einer Abmahnwelle führen.

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

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