Abmahnung German Top 100 Single Charts – Die „Dauerbrenner“ der letzten Monate – z.B. „Titanium“, „Strobo Pop“ „Berlin City Girl“

Abmahnung Filesharing
12.11.20111085 Mal gelesen
Auch in diesem Jahr werden wieder eine große Anzahl von Abmahnung wegen Filesharing der German Top 100 durch z.B. Kornmeier & Partner, FAREDS oder Rasch Rechtsanwälte ausgesprochen. Da sich einige Songs besonders lange in den Charts halten, sind diese entsprechend häufig Gegenstand der Abmahnungen..

Sehr erfolgreich ist das Album "Nothing but the beat" des Star-DJ`s David Guetta und die Singleauskopplungen wie "Titanium", "Where them girls at", "Little bad girl", "Sweat" sind entsprechend erfolgreich in den German Top 100 Single Charts vertreten.

Rechteinhaberin an dem Album "Nothing but the beat" und damit natürlich auch an den jeweiligen Songs ist die EMI Music. EMI Music hat die Kanzlei Kornmeier & Partner mit dem Schutz Ihrer Urheberrechte betraut. Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt daher Internetanschlussinhaber wegen des Vorwurfs von Filesharing von Songs von David Guetta ab. Das Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner enthält die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie das Angebot alle Forderungen der EMI gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 450,-- € abzugelten.

Aktuell hinzugekommen sind auch Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen Filesharings von "Without you" von David Guetta feat. Usher.

Die weiteren beiden "Dauerbrenner", die hier beispielhaft aufgeführt werden sollen, sind bzw. waren Gegenstand sog. Doppelabmahnungen; d.h. wegen desselben vorgeblichen Verstoßes an einem Song wurden gleich zwei Abmahnungen durch unterschiedliche Kanzleien bzw. Rechteinhaber ausgesprochen.

Es handelt sich hier um die Songs "Berlin City Girl" von Culcha Candela und "Strobo Pop" von "Die Atzen mit Nena".

 

Der Song "Berlin City Girl" war monatelang in den German Top 100 Single Charts vertreten. Hier wurden bzw. werden zum einen durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte im Auftrag der Herrn Hanno Graf pp. Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen. Die angebotene Pauschalsumme beträgt hier 400,-- €.

Weiter wurde wegen Filesharing von "Berlin City Girl" auch Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann Lang im Auftrag der Styleheads ausgesprochen.

 

Doppelabmahnungen werden auch für "Strobo Pop" ausgesprochen. Hier droht Betroffenen, denen z.B. vorgeworfen wird, die German Top 100 Single Charts illegal Dritten zum Download angeboten zu haben, sowohl eine Abmahnung durch die Kanzlei FAREDS für die Geto Gold Musikverlag GbR als auch durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der die DigiRights Administration GmbH vertritt. Während der angebotene Pauschalbetrag bei FAREDS "nur" 450,-- € beträgt, bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian - wenn sich die Abmahnung nur auf "Strobo Pop" bezieht - 680,-- € als Erledigungsbetrag an. Die Forderungen nur wegen Filesharings von "Strobo Pop" können sich daher auf über tausend Euro summieren! Dieser Umstand erklärt sicherlich, warum eine Reihe von Betroffenen die Abmahnungen als "Abzocke" betrachten.

 

Die Beispiele zeigen, warum der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 für Betroffene so gefährlich ist. Es drohen nicht nur Doppelabmahnungen, sondern auch Folgeabmahnungen; also Abmahnungen von anderen Kanzleien bzw. Rechteinhabern, deren Songs ebenfalls in der jeweiligen Ausgabe der German Top 100 befinden. Zu nennen sind hier insbesondere die Kanzleien Rasch Rechtsanwälte, die Universal vertritt und Sammelabmahnungen ausspricht; d.h. in einer Abmahnungen werden Verstöße gleich an mehreren Songs abgemahnt. Das Angebot von Rasch ist 1.200 €.

Abmahnungen wegen Filesharing von Songs aus den German Top 100 Single Charts werden weiter auch von den Kanzleien Schalast Partner, Wesaveyourcopyrights u.a. ausgesprochen. Die Forderungen können sich insgesamt auf mehrere tausend Euro summieren!

Wenn auch Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, die German Top 100 Single Charts illegal Dritten zum Download angeboten zu haben, sollten Sie nicht zögern einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um die Möglichkeiten der Abwehr der erhaltenen Abmahnung oder Verringerung der Forderung zu klären. Weiter gilt es, Folgeabmahnungen zu vermeiden.  

 Wir stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch von unseren Standorten Münster/NRW und Frankfurt am Main unter 0251 - 39 51 81 80 oder 069 - 900 25 940 zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch unter info@rae-gravel-herrmann.de per Email kontaktieren. Sie erhalten in der Regel binnen kurzer Zeit eine Antwort!