Abmahnung German Top 100 vom 01.08. wegen Filesharings – Gefahr von mehreren Abmahnungen durch z.B. FAREDS, Rasch, Bindhardt, Rasch, Kornmeier u.a.

Abmahnung Filesharing
29.10.2011555 Mal gelesen
Eine Abmahnung wegen des Downloads / Uploads der German Top 100 Single Charts kommt in der Regel nicht alleine. Häufig erleben Betroffene: Der erste Schreck ist kaum verdaut, schon findet sich die nächste Abmahnung im Briefkasten. Hier beispielhaft Abmahnungen aus den German Top 100 vom 01.08.

Auch in dieser Ausgabe der German Top 100 Single Charts finden sich eine große Anzahl von Songs, die abmahngefährdet sind.

Hier ein paar exemplarische Beispiele: In der Ausgabe der German Top 100 vom 01.08. finden sich eine Reihe von Songs des Künstlers David Guetta: z.B. "Where them girls at", "Sweat" oder "Little bad Girl". Wegen des Vorwurfs von Filesharing von Songs von David Guetta spricht seit einigen Monaten die Kanzlei Kornmeier & PartnerAbmahnungen im Auftrag von EMI Music aus. Wie in diesem Bereich üblich fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner von Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, die Ansprüche von EMI gegen Zahlung von 450,-- € abzugelten.

Auf Platz 80 der German Top 100 vom 01.08. findet sich der Song "Berlin City Girl" von Culcha Candela. Filesharing von "Berlin City Girl" wird ebenfalls seit Monaten mittels anwaltlicher Abmahnungen durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verfolgt. Der angebotene Pauschalbetrag ist hier 400,-- €.

In aller Regel hat die Universal Music an einer ganzen Reihe von Songs, die in den German Top 100 Single Charts platziert sind, Rechte inne. In der Ausgabe vom 01.08. finden sich z.B. Songs von Lady Gaga "Born this way" oder den Black Eyed Peas. Universal Music wird seit Jahren durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten. Die Kanzlei spricht wegen Filesharing der German Top 100 eine "Sammelabmahnung"  aus. Mehrere Songs werden in einer Abmahnung abgemahnt. Der angebotene Pauschalbetrag beträgt hier 1.200,-- €.

Vor kurzem in die Schneider & de Teba Költerhoff GbR als Rechteinhaberin, die Abmahnungen wegen Filesharing aussprechen lässt, "neu hinzugekommen". Aktuell verschickt die Kanzlei FAREDS Abmahnungen wegen Downloads / Uploads des Songs "Die Atzen - Hasta la Atze" aus.

Ebenfalls in der Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 01.08. enthalten, sind eine Reihe von Songs, an denen die DigiRights Administration Rechte inne hat. Hier spricht Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen aus. Teilweise wird das Filesharing eines Songs abgemahnt; der Pauschalbetrag beträgt dann 680,-- €. Aber auch Rechtsanwalt Sebastian spricht Sammelabmahnungen aus. Dann beträgt der Pauschalbetrag gar 1.800,-- €.

Betrofffene, die eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, sollten sich an eine in diesem Bereich spezialisierte Kanzlei wenden um die Erfolgsaussichten und - etwa im Fall der German Top 100 - etwaige vorbeugende Massnahmen zu erörtern.

Die Kanzlei Gravel & Herrmann ist u.a. auf Mandate im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und verfügt über große Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Kontaktieren Sie uns telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch, dass wir Ihnen selbstverständlich nicht berechnen. Im Rahmen des Erstgesprächs erläutern wir den Rechtsrahmen und benennen die Kosten einer eventuellen Mandatierung! Mo.-Frei.: 08-22 Uhr - Sa.: 09-20 Uhr - 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de !