Abmahnung Schalast & Partner „Groove Coverage – Angeline“ iAv DigiProtect wg. Filesharing der German Top 100 vom 29.08. Es drohen weitere Abmahnungen!

Abmahnung Filesharing
21.10.2011504 Mal gelesen
Die Kanzlei Schalast & Partner mahnt derzeit Anschlussinhaber wg. Filesharing des Songs „Angeline“ von Groove Coverage ab. Der Vorwurf steht im u.a. im Zusammenhang mit dem Download der German Top 100 vom 29.08.2011. Es drohen Folge-, Doppel-, und Sammelabmahnungen durch weitere Kanzleien…

In der aktuellen Abmahnung, die die Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ausspricht, werden betroffene Anschlussinhaber aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber DigiProtect abzugeben. Weiter wird angeboten, alle vorgeblichen Ansprüche der Digiprotect gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 480,-- € abzugelten. Interessant ist der sog. "Schnellzahlerrabatt", den die Kanzlei Schalast & Partner anbietet. So wird angeboten den Pauschalbetrag auf 350,-- € zu reduzieren, wenn der Betroffene binnen einer Frist von 8 Tagen ab Zugang der Abmahnung zahlt.

Der Erhalt dieser Abmahnung durch Schalast & Partner ist für Anschlussinhaber schon unangenehm genug. Da der Vorwurf jedoch im Zusammenhang mit Filesharing der German Top 100 Single Charts steht, ist diese Abmahnung aller Vorausicht nach erst "die Spitze des Eisbergs"!

Es drohen weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber bzw. Kanzleien.

So sind in der Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 29.08.2011 eine Reihe von Songs des Künstlers David Guetta z.B. "Sweat" oder "Titanium" enthalten. Filesharing von Songs von David Guetta wird derzeit nachhaltig durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag von EMI Music Germany GmbH & Co. KG verfolgt. Die zur Abgeltung aller Ansprüche angebotene Pauschalsumme beträgt hier je Song 450,-- €.

Weiter sind in den German Top 100 Single Charts eine Reihe von Songs enthalten, an denen die Universal Music Rechte inne hat. Universal hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragt und versendet anwaltliche Abmahnungen an Internetanschlussinhaber. Die Kanzlei Rasch spricht dabei eine Sammelabmahnung aus; d.h. mehrere Songs werden in einer Abmahnung abgemahnt. Dementsprechend höher ist auch die angebotene Pauschalsumme. Sie beträgt 1.200,-- €.

Apropos Sammelabmahnung: Ebenfalls in den Charts enthalten sind mehrere Songs an denen die DigiRights Administration Rechte innehat. Für die DigiRights spricht Rechtsanwalt Daniel Sebastian ebenfalls eine Sammelabmahnung aus. Das Angebot zu Erledigung aller Ansprüche beträgt hier gar 1.800,-- €.

Aber auch andere Werke können abgemahnt werden. So ist in der Ausgabe der German Top 100 Single Charts vom 29.08. auch "Berlin City Girl" von Culcha Candela enthalten. Es droht eine Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe. Weitere Abmahnungen durch FAREDS oder Zimmermann & Decker drohen ebenfalls.

Anschlussinhaber, die eine anwaltliche Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing der German Top 100 Single Charts erhalten haben, sollten daher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!

Die Kanzlei Gravel & Herrmann ist u.a. auf Mandate im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und verfügt über große Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Kontaktieren Sie uns telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch, dass wir Ihnen selbstverständlich nicht berechnen. Im Rahmen des Erstgesprächs erläutern wir den Rechtsrahmen und benennen die Kosten einer eventuellen Mandatierung! Mo.-Frei.: 08-22 Uhr - Sa.: 09-20 Uhr - 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de !