Neue GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung durch Filesharing: Was die Musikindustrie verschweigt

Abmahnung Filesharing
31.08.2011563 Mal gelesen
Die von der GfK durchgeführte Studie zur digitalen Content-Nutzung (DCN-Studie) 2011 besagt unter anderem, dass viele Filesharer keinerlei Musik kaufen. Aus diesem Grunde wird unter anderem die Einführung von Warnmeldungen an Nutzer gefordert. Ein wichtiger Aspekt wird jedoch nicht erwähnt.

Diese Studie wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesverband Musikindustrie, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU). In einer gemeinsamen Presserklärung wird darauf hingewiesen, dass Urheberrechtsverletzungen durch das Herunterladen und Verbreiten von geschützter Musik und Videos von Tauschbörsen sowie den Download von illegalen Streaming Plattformen massenhaft begangen worden seien. Dies sei im Jahr 2010 durch 3,7 Millionen Nutzer geschehen. Diesbezüglich sei zu bedenken, dass 73% der Filesharer keine Musik kaufen würden. Aus diesem Grunde müsse der Gesetzgeber aktiv werden unter anderem durch die Einführung von Warnmeldungen.

 

Damit wird auf das etwa in Frankreich eingeführte "Three strikes" Modell angespielt, das nach zwei vergeblichen Verwarnungen eine Sperrung des Internetanschlusses vorsieht. Eine solche Vorgangsweise halten wir jedoch für nicht gerechtfertigt, zumal Maßnahmen wie Netzsperren - aber auch flächendeckende Warnmeldungen an Nutzer - gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen würden. Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei den Urheberrechtsverletzungen entgegen der Darstellung der Musikindustrie und Filmindustrie um kein Massenphänomen handelt. Nicht ausdrücklich erwähnt wird in der Pressemitteilung nämlich, dass sich aus der Studie ebenfalls ergibt, dass 73% der Downloader keine Urheberrechtsverletzungen begehen. Zudem sind 2010 zum ersten Mal mehr legale Einzel-Musik-Tracks als illegale Angebote aus dem Internet geladen worden. Dies hat die Redaktion von Meedia nach einem Bericht vom 30.08.2011 bei Durchsicht der Grafiken festgestellt. Dies wird nicht explizit in der GfK-Studie erwähnt. Aus all dem folgt nun, dass die meisten Nutzer legale Angebote etwa zum Streaming bevorzugen. Panikmache ist also nicht angesagt. Vielmehr sollten die legalen Dienste ausgebaut werden. Hierzu gehören unter anderem auch Angebote wie iTunes oder AmazonMP3. Ebenso ärgerlich ist, dass aktuelle Musikstücke häufig erst nach längerer Zeit in Deutschland legal erworben werden können.

  

Quellen:

  • http://meedia.de/nc/internet/die-zwei-wahrheiten-der-download-studie/2011/08/30.html
  • http://www.golem.de/1108/86078.html
  • http://www.gulli.com/news/16995-brenner-studie-legale-downloads-uebetrumpfen-illegale-2011-08-30
  • http://digitalegesellschaft.de/2011/08/jammern-der-musik-und-filmindustrie-selbstverschuldet-–-rechtslage-und-anbieter-benachteiligen-nutzer/
  • http://www.sueddeutsche.de/digital/filesharing-deutschland-laedt-legal-doch-die-lobbyverbaende-klagen-1.1137196