Wochenrückblick für die Woche vom 01. – 05. August 2011 – Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Schroeder, etc.

Abmahnung Filesharing
05.08.2011998 Mal gelesen
In der 31. Kalenderwoche (01. – 05. August 2011) erhielt unsere Kanzlei Kenntnis von Filesharing-Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Schroeder und Nümann + Lang Rechtsanwälte.

Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommermahnten die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Namen verschiedener Rechteinhaber ab.

Für die Urheberrechtsverletzungen wurden die Abgemahnten durch die Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 956,00 Euro zu leisten.

Folgende Werke wurden durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt:

Die Kanzlei Schroeder wurde im Auftrag der Rechteinhaber Scott Turnill und Max Foreman abmahnend tätig.

Die Abgemahnten wurden von der Kieler Kanzlei Schroeder dazu aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 750,00 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die in Karlsruhe ansässige Rechtsanwälte Nümann Lang mahnten die unerlaubte Verwertung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme "Berlin City Girl" von Culcha Candela im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbHab.

In ihren Abmahnungen verlangten die Nümann Lang Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro.

Weitere Informationen zu Filesharing-Abmahnungen und zu den verschiedenen Abmahnkanzleien können Sie der Homepage unserer Kanzlei entnehmen:

http://www.die-abmahnung.info/

 

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte

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