LG Stuttgart: 4 Musikunternehmen scheitern mit Klagen wegen angeblichen illegalen Filesharings

Abmahnung Filesharing
02.08.2011735 Mal gelesen
Den Beklagten gelang es in dem Verfahren den Anschein der Verantwortlichkeit als Anschlussinhaber zu widerlegen.

Die Anschlussinhaber erlaubten der Polizei eine Durchsuchung des Familien-PC. Darauf wurde weder Filesharing-Software noch verdächtige Audio-Dateien gefunden. Die Durchsuchung erfolgte vor Zugang der Abmahnung, weshalb die Beklagten nicht vorgewarnt gewesen seien. Der WLAN-Anschluss war mit den üblichen Verschlüsselungsverfahren abgesichert. Nach der Ansicht des LG erschüttert dies den entsprechenden Anschein der Verantwortlichkeit, da die Klägerseite nicht lückenlos die Zuordnung einer bestimmten IP-Adresse während der Download-Vorgänge beweisen könne.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die juristischen Fallstricke des Informations- und IT-Rechts.

Ihr Ansprechpartner bei MESCHKAT & NAUERT:

Rechtsanwalt Roman Dickmann,

LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

www.kanzlei-mn.de