Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Klage?

Abmahnung Filesharing
28.07.2011 1430 Mal gelesen
Jedes Jahr werden Inhaber von Internetanschlüssen von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen im Internet abgemahnt.

In den Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte heißt es, dass die Abgemahnten die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten der jeweiligen Rechteinhaber begangen hätten, indem sie die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen über ihren Internetanschluss begangen habe.

Diese unerlaubte Verwertung sei durch das Verfügbarmachen zum Herunterladen in sog. Internettauschbörsen durchgeführt worden.

Aus diesem Grund fordert die Kanzlei Rasch die Abgemahnten im Namen der Rechteinhaber dazu auf, einen Vergleichsannahmebetrag zu bezahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Vergleichsannahmeerklärung zu unterzeichnen.

Die Kanzlei Rasch droht den Abgemahnten aber damit, dass sie ihren Mandanten empfehlen werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls die Abgemahnten die genannten Fristen fruchtlos verstreichen ließen, also den Forderungen der Rasch Rechtsanwälte nicht nachkämen.

Nun ist zu hinterfragen, ob es sich bei der Androhung, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, um eine wahrscheinliche Reaktion auf das Nichtbefolgen der Forderungen der Kanzlei Rasch handelt.

Vorab ist anzumerken, dass die offiziellen Kläger eines solchen gerichtlichen Verfahrens die jeweiligen Rechteinhaber sind.
Dessen ungeachtet werden die kompletten Verfahren regelmäßig von den Abmahnkanzleien in eigener Regie durchgeführt.

Ein Hindernis für die Einleitung eines solchen Verfahrens könnte für die Rechteinhaber bzw. für die Abmahnkanzleien darin liegen, dass die Kläger zunächst einmal das gesamte Prozessrisiko tragen.
Hierbei kann sich bei hohen Streitwerten schnell ein Betrag von mehreren Tausend Euro ergeben, den die Rechteinhaber im Falle einer Niederlage zu tragen hätten.

Des Weiteren ist der Ausgang eines solchen Verfahrens keines Falls vorhersehbar, da es bei solchen Filesharing-Fällen immer auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt.

Zudem ist die Rechtsprechung der unterschiedlichen Gerichte keinesfalls einheitlich, so dass hierdurch ein weiterer Unsicherheitsfaktor hinzutritt.

Aus diesem Grund wird man wohl davon ausgehen müssen, dass eine solche Klage eher unwahrscheinlich ist.
Aus der anwaltlichen Praxis ist unserer Kanzlei bekannt, dass die Klagen wegen Filesharing nur einen geringen Prozentteil ausmachen.

Trotzdem kann man niemals ausschließen, dass die Rechteinhaber bzw. die Abmahnkanzleien diesen gerichtlichen Weg einschlagen werden. Sollte es dennoch mal zu einer Klage kommen, stehen umfangreiche Verteidigungsmittel zur Verfügung, die sich im Laufe der Jahre in unserer anwaltlichen Praxis als äußerst effektiv erwiesen haben.

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