Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 (Az.: 16 U 55/11) ergeben sich mit Blick auf die Ermitlungen von Guardaley einige Fragen.
In den Entscheidungsgründen verweist das Gericht darauf, dass dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass die Guardaley Ltd "unzuverlässige Recherchedienstleistungen" erbringt. So der Originalwortlaut der gerichtlichen Entscheidung!
Nach Aussage des Gerichts ist in einem Fall eine IP-Adresse erfasst worden, obwohl über diese Adresse kein Upload erfolgte. Ob dies nur ein Einzelfall ist? Vermutlich nicht, da die Software - so die Erkenntnis aus dem Urteil - wohl entsprechende Fehlerfassungen verursacht.
Jetzt stellt sich die Frage, wie viele und welche Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Ermittlungen ausgesprochen wurden.
Wir werden weiter unter http://abmahnung-blog.de berichten.