RKA Reichelt Klute Aßmann mahnt wegen Urheberrechtsverletzung Computerspiel Deep Black im Auftrag von Just a Game GmbH ab

Abmahnung Filesharing
04.07.2011 608 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei RKA Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Rechtsanwaltskanzlei RKA Reichelt, Klute Aßmann aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Computerspiel Deep Black. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Just A Game GmbH, vertr. d.d. GF Remco Westermann, Malkastenstraße 3, 40211 Düsseldorf.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin) persönlich zur Verfügung.

 

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