Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt zurzeit die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes "Das Konzert" in sog. Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft ab.
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um den Unterlassungsanspruch zu erfüllen, der der Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft zustünde.
Zusätzlich verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten, die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 Euro zur außergerichtlichen Einigung der Angelegenheit.
Weitere Auskünfte zu dieser und weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer können Sie der Homepage unserer Kanzlei entnehmen:
http://www.die-abmahnung.info/
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
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