"Sanctum" - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung Filesharing
20.06.2011668 Mal gelesen
Der Artikel befasst sich mit der Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing-Tauschbörsen. Der Autor gibt Hinweise für Anschlussinhaber, die ein derartiges Abmahnschreiben erhalten haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Abgemahnt wird der illegale Download des Films "Sanctum". 


Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR.


Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die der Abmahnung beigefügte Erklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und birgt darüber hinaus erhebliche Risiken.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls unverändert abgegeben werden. Wir raten zu einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung.


Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden. Im Einzelfall muss geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Häufig hat der Anschlussinhaber selbst keine Rechtsverletzung begangen, sondern Familienmitglieder oder sogar Dritte. Darüber hinaus sind die Forderungen oft deutlich überhöht. In diesen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.