LG Magdeburg: Inhaber eines ungesicherten WLAN haftet für Filesharing über seinen Internet-Anschluss

Abmahnung Filesharing
20.06.2011 498 Mal gelesen
Wer seinen Internetanschluss über einen unverschlüsselten WLAN-Router betreibt, für den kann es teuer werden. Wenn ein Dritter über seine Internetverbindung urheberrechtlich geschützte Werke über eine Tauschbörse zur Verfügung stellt, muss er dafür als Störer einstehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg.

Im vorliegenden Fall waren der Nutzern einer Tauschbörse über eine unverschlüsselte Internetverbindung illegal urheberrechtlich geschützte Filme  angeboten worden. Nach Ermittlung des Anschlussinhabers wurde dieser abgemahnt. Er sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Betrag in Höhe von 951,80 Euro bezahlen. Hierzu war der Inhaber des Internetanschlusses aber nicht bereit, weil er diese Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe. Zumindest seien die die Abmahnkosten auf einen Betrag in Höhe von 100 Euro gedeckelt.

 

Die Richter des Landgerichtes Magdeburg gaben sich von diesen Argumenten unbeeindruckt und verurteilten den Anschlussinhaber mit Urteil vom 12.05.2011 zur Zahlung der geltend gemachten Kosten (Az. 7 O 1337/10). Er muss dafür im Wege der sogenannten Störerhaftung aufkommen, weil er die Verschlüsselung nicht aktiviert ist. Zu dieser Vorsichtsmaßnahme ist der Nutzer einer WLAN-Verbindung verpflichtet. Darüber hinaus kommt nach Ansicht der Richter auch keine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro nach § 97 Abs. 2 UrhG in Betracht. Es handele sich um keinen einfach gelagerten Fall. Außerdem sei die Rechtsverletzung auch nicht unerheblich.

 

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