Aktuell wird durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes "Wasting Light - Foo Fighters" in sog. Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbHabgemahnt.
Nach Aussage der Kanzlei Waldorf Frommer sei das Musikalbum "Wasting Light - Foo Fighters" weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen über den Internetanschluss des Abgemahnten angeboten worden.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH fordert den Abgemahnten daher zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte auf, eine rechtsverbindliche und ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zusätzlich fordern die Waldorf FrommerRechtsanwälte von dem Abgemahnten die Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,00 Euro.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie auf der Homepage unserer Kanzlei:
http://www.die-abmahnung.info/
RA T. Röttger, LL. M.
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