Besprechung der Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg

Abmahnung Filesharing
09.06.2011406 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg gehören auf dem Sektor der Massenabmahner sicherlich zu den aktivsten Kanzleien sowohl im Hinblick auf die Anzahl der Abmahnungen als auch im Hinblick auf gerichtliche Auseinandersetzungen.


Vergleichbar mit anderen Massenabmahnernwird zunächst ein Unterlassungsversprechen bzw. eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages als Schadenersatz eingefordert.

Der Schadenersatz wird - wie bei den massenhaft abmahnenden Kollegen auch - nicht nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet, sondern als Pauschalbetrag angeboten. Hiermit soll wohl die Zahlungsbereitsschaft der Abgemahnten gesteigert werden. Weiter kann man immerhin damit drohen, für den Fall, dass sich der Inanspruchgenommene zur Wehr setzt, werde man weitaus höhere Zahlungsansprüche einfordern. Ob dies möglich ist, ist allerdings hoch zweifelhaft, wobei eine ausführliche Erörterung dieser Frage an dieser Stelle zu weit führen würde.

Verglichen mit den abmahnenden Kollegen fällt allerdings auf, dass Rasch bei weitem das höhste pauschale Vergleichsangebot unterbreitet. Während die Kollegen meist zwischen 290,- Euro und 450,- Euro fordern (eine Ausnahme macht da noch die Kanzlei Waldorf Frommer mit Beträgen zwischen zumeist 856,- und 956,- Euro), fordert Rasch eine Zahlung von 1200,- Euro zur Erledigung der Ansprüche. Dieser Betrag wird dann auf 1500,- Euro oder 1800,- Euro aufgestockt, wenn unterschiedliche Werke betroffen sind.

Weiter wird ein Unterlassungsversprechen eingefordert, welches zur Unterschrift beigelegt wird. Wir können nur davon abraten, diese beiliegende Erklärung zu unterschreiben. Das Versprechen, das hier abgegeben werden soll, ist wesentlich zu weitgehend, dass selbst der Täter es nicht unterschreiben sollte. Beispielsweise wird Unterlassung hinsichtlich aller Werke der Rechteinhaberin Universal eingefordert, während man allenfalls Anspruch auf ein Unterlassungsversprechen im hinblick auf das oder die einzelnen streitgegenständlichen Werke hat. Überlegt man sich, wie viele Rechte die Universal Music GmbH inne hat und dass die Erklärung den unterzeichner 30 Jahre lang bindet, zeigt alleine dieses Beispiel, warum von der Unterzeichnung in dieser Form abzuraten ist.

Ebenso wenig ist es zu empfehlen Abmahnungen zu ignorieren. Bei einer Abmahnung handelt es sich zunächst einmal um eine Warnung des Anspruchstellers und gleichzeitig um eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber dem Inanspruchgenommenen an die Hand gegeben hat, um nicht ohne Vorwarnung einer Klage entgegensehen zu müssen. Insoweit ist die urheberrechtliche Abmahnung der bekannteren arbeitsrechtlichen Abmahnung vergleichbar.

Im Bereich des Filesharings liegt eine Besonderheit darin, dass einige Kanzleien solche Abmahnungen massenhaft versenden. Die aktivsten unter ihnen wenden sich um die 30.000 Mal im Jahr auf diese Weise an die Adressaten. Dass sich aus der Masse alleine kein Rechtsmissbrauch herleiten lässt, hat der Bundesgerichtshof indes bereits festgestellt, so dass die Inanspruchnahmen insbesondere aufgrund des hohen Streitwertes weiter sorgsam zu behandeln sind.

Zu prüfen ist u.a., ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder auch einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im vorliegenden Fall sinnvoll ist und wie weitreichend solche Erklärungen dann jeweils zu fassen wären.

Sollten Sie Folgeabmahnungen befürchten, was insbesondere dann wahrscheinlich ist, wenn Ihnen vorgeworfen wird, einen Chart-Container (wie den "Top 100 German Single Charts", "Bravo Hits" o. ä.) heruntergeladen und angeboten zu haben, und wenn Sie daher wissen möchten, ob Sie weitere derartige Schreiben zu erwarten haben, können Sie bei Ihrem Provider (z.B. Telekom u. ä.) Auskunft verlangen, an wen Ihre Daten herausgegeben worden sind. Ein entsprechendes Anfrageformular stellen wir auf unserer Homepage www.internetrecht-nrw.de zum Download bereit.

Sofern Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen lassen möchten, können Sie sich für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an uns wenden. Als eine in Münster ansässige Kanzlei haben wir bereits tausende Adressaten sogenannter Filesharing- oder Tauschbörsen-Abmahnungen bundesweit vertreten und haben lange Erfahrung mit Abmahnungen der Kollegen Rasch.