Abmahnung der Anwaltskanzlei BAEK LAW - TOP 100 Jahrescharts - Hitmix Musikagentur

Abmahnung Filesharing
03.06.2011779 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei BAEK LAW für die Hitmix Musikagentur vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Titel "So ein schöner Tag". Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages iHv 350,00 € verlangt.

Die Die Abmahnung der Anwaltskanzlei BAEK LAWaus Hamburg ist uns aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt. Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung  folgt dabei immer demselben Muster. Zunächst wird auf ein illegales Angebot zum Herunterladen verwiesen. Des Weiteren wird auf das zivilrechtliche Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider des Abgemahnten gem. § 101 UrhG hingewiesen.  Sodann wird hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung eine äußerst kanpp bemessene Frist gesetzt (wenige Tage).

 

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Kimm und Kollegen wegen des Titels "So ein schöner Tag" sollte nicht "auf die leichte Schulter" genommen werden. Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. In der Regel empfiehlt es sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei muss sichergestellt sein, dass diese Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch der Gegenseite (soweit dieser nach Prüfung tatsächlich besteht) wirksam erfüllt. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich der Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig.

Problematisch ist, dass sich der abgemahnte Titel auf einer TOP 100 Datei befindet. Hier drohen weitere Abmahnungen.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

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  • ein erste kostenlose Ersteinschätzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
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Wir stehen Ihnen für eine kostenlose (bis auf die Telefongebühren)  Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

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