Es geht in der Abmahnung um das Filmwerk "Hank and Mike" einer Komödie über zwei Freunde, die als Osterbunnys arbeiten.
Gefordert wird von den Rechtsanwälten die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und 1.298,- Euro pauschal berechneten Schadensersatzes.
Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht unterschätzen und die Abmahnung in den Papierkorb werfen.
In den meisten Fällen sollten Sie aber nicht voreilig die geforderte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Deratige Erklärung könnten langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen.
Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung und unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.
Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.
Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de