Abmahnung Rechtsanwälte SKW Schwarz nun auch für die Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH

Abmahnung Filesharing
10.05.2011483 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei SKW Schwarz mahnt nunmehr auch im Auftrag der Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Bisher wurde die Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH von Rechtsanwalt Lihl vertreten.

Die Rechtsanwälte SKW Schwarz mahnen neuerdings auch für die Pandastorm Pictures Kurt Media GmbH ab. Letztere wurde bisher durch die Rechtsanwaltskanzlei Lihl vertreten. Abgemahnt wird aktuell das Filmwerk

"BUFFALO SOLDIERS 44 - DAS WUNDER VON ST. ANNA"

Gefordert wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserkärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages. Der hier geforderte Vergleichsbetrag liegt allerdings deutlich unter den sonst für die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Filmwerke geforderten Beträge. Die SKW Schwarz Rechtsanwälte fordern lediglich 380 EUR. Selbst bei Abmahnungen die pornographische Filmwerke betreffen (teilweise wird hier vertreten, es handle sich lediglcih um Laufbilder) werden doppelt bis dreifach so hohe Beträge gefordert.

Allein die Tatsache, dass geringere Beträge als sonst gefordert werden, sollte allerdings nicht dazu führen, diese vorschnell zu bezahlen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt und selbst wenn sie berechtigt sein sollte, kann der geforderte Betrag immer noch reduziert werden.

Neben dem Vergleichsbetrag wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Hier ist weiterhin Vorsicht geboten. Ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber tatsächlich besteht ist Frage des Einzelfalls. Auf keinem Fall aber sollte die Erklärung ungeprüft unterschrieben werden, weil diese lebenslänglich bindet und im Zweifel vierstellige Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. So ist es den Abmahnern auch noch Jahre später möglich, guten Geld mit Ihnen zu verdienen.

Machen Sie keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter:

www.recht-hat.de