Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Waldorf Frommer fordert regelmäßig Erklärungen mit beispielsweise folgenden, problematischen Inhalten:
".es absofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen."
Des Weiteren sind die Fristen immer extrem kurz gesetzt (Wenige Tage, 12.00 Uhr, etc.). Wir empfehlen unseren Mandanten, sich nicht von dem recht beeindruckenden Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vorschnell unter Druck setzen zu lassen und die Angelegenheit prüfen zu lassen. Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf denEinzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden. Ergibt die Prüfung des Sachverhaltes dabei, dass der Gegenseite keine Ansprüche zustehen, raten wir dazu diese auf keinen Fall vorschnell zu erfüllen.
Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden. Lassen Sie sich von fachkundigen Anwälten beraten.
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter: 0251 20 86 80 30 zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.