Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Steve Smith ab

Abmahnung Filesharing
12.04.2011641 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt wieder im Bereich des Filesharings wegen eines Films ab. Näheres zu diesem Film erfahren Sie in dem Beitrag auf unserer Webseite. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um einen Herrn Steve Smith, Isle of Wight, Grossbritannien, Palm Court Hotel, 5 Culver Road Shanklin Isle of Wight po37 6er UK.

 

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin) persönlich zur Verfügung.

 

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