Beanstandet wird insbesondere die Nichteinhaltung von Kundeninformationspflichten des Unternehmers im Rahmen der Widerrufsbelehrung sowie Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV).
Neben der Abgabe einer in Entwurfsform der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird noch die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten zu einem Gegenstandswert von 20.000,- EUR gefordert. Dies entspricht 859,80 EUR.
Betroffenen ist dringend davon abzuraten, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abzgeben, da bei künftigen Verstößen die Verwirkung beachtlicher Vertragsstrafen zu befürchten ist.
Lassen Sie sich beraten.
In Eilfällen bei drohendem Fristablauf stehen wir ihnen auch an Sonn- und Feiertagen für ein unverbindliches Erstgespräch außerhalb unserer Bürozeiten zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb der Bürozeiten unter der Abmahnungshotline 0178-635 44 35 zu den üblichen Telefontarifen.