Abmahnungen wegen Filesharing der Kanzleien Schroeder, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nümann Lang, Kornmeier & Partner, Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte in der Woche vom 28.02. – 04.03.2011

Abmahnung Filesharing
04.03.20111897 Mal gelesen
In der 9. Kalenderwoche (28.02. – 04.03.2011) erhielten wir erhöht Abmahnungen der Kanzleien Schroeder, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nümann Lang, Kornmeier & Partner, Waldorf Frommer und Rasch Rechtsanwälte.

Wegen der angeblichen Verletzungen der Urheberrechte in Internettauschbörsen wurden von den Kanzleien Beträge von 450,00 Euro bis zu 1.766,00 Euro (für vier Musikalben) von den Abgemahnten gefordert.

Desweiteren wurde von den Abgemahnten verlangt, dass sie gegenüber den Rechteinhabern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die U C Rechtsanwälte Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg sprach Abmahnungen im Namen verschiedener Rechteinhaber aus.
Die unterstelle Urheberrechtsverletzung soll an folgenden Filmwerke aus dem Bereich "Porno" von den Abgemahnten begangen worden sein:

  • "Lena Nitro - Flatrateficken" (Silwa Filmvertrieb AG)
  • "Haremsdamen" (Silwa Filmvertrieb AG)
  • "So swingt Deutschland 4" (Multi Media Verlag GmbH)
  • "Haenge-Titten - Perverse Milchkühe" (BB Video GmbH)
  • "Das Tagebuch der Mia Magma" (Magmafilm GmbH)
  • "Perverse Fotzen Kur" (Magmafilm GmbH)
  • "Drenched In Love" (DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH)

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wurde abmahnend im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH tätig und betraf folgende Musikalben:

  • "Life Starts Now" von Three Days Grace
  • "Für Dich Immer Noch Fanta Sie" (Die Fantastischen Vier)
  • "Iron Man 2" (AC/DC)
  • "New Life" (Mehrzad Marashi)
  • "Rainbow's End" (Mark Medlock)

Durch die Kanzlei Nümann Lang Rechtsanwälte aus Karlsruhe wurde die vermeintlich unerlaubte Verwertung an der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme "Berlin City Girl" von Culcha Candela im Namen der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH abgemahnt.

Die Kanzlei Schroederaus Kiel sprach Abmahnungen in Bezug auf den Erotikfilm "Wet & Hot #1" des Rechteinhabers Raymond Gallery aus.

Die angebliche Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme "Benny Benassi feat. Kelis, apl.de.ap & Jean-Baptiste -Spaceship Various Artists / Sunshine Live Vol. 36" war Bezugspunkt der Abmahnung der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte. Rechteinhaber dieser Tonaufnahme ist die GSDR GmbH.

Eine Neuerung in der Abmahnungspraxis wurde durch die Hamburger Rechtsanwälte Rasch eingeführt. Die Rasch Rechtsanwälte mahnten die unerlaubte Verwertung Bildtonaufnahme "Tour Of The Universe, Barcelona (Video)" von Depeche Mode ab.

Rechteinhaberin an dieser Bildtonaufnahme ist die EMI Music Germany GmbH & Co. KG.

Weitere Informationen zu den genannten Abmahnungen oder weiterer Fälle können sie unserer Homepage entnehmen:

http://www.die-abmahnung.info/die-abmahnung.html

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte