Uns ist ein Abmahnschreiben vorgelegt worden, welches augenscheinlich nur laut des darüber stehenden Namens, nicht aber tatsächlich von Rechtsanwalt Clemens Rasch versandt wurde.
Offenbar handelt es sich um einen Betrugsversuch, bei dem Schreiben, welches ein Unternehmer von einem noch unbekannten Dritten erhalten hat und mit dem angebliche Wettbewerbsverstöße gerügt werden.
Der Versender des Schreibens ist gerade nicht Herr Rechtsanwalt Clemens Rasch, dessen Name hier dazu missbraucht wird, die Adressaten der "Abmahnung" dazu aufzufordern und dazu zu drängen, eine Unterlassungsverpflichtung einzugehen und einen Betrag in Höhe von immerhin 489,45 Euro zu bezahlen.
Im Detail finden sich an einigen Stellen Hinweise darauf, dass es sich jedenfalls nicht um ein Abmahnschreiben eines schwerpunktmäßig im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätigen Rechtsanwalts handelt.
So wird beispielsweise bereits im Briefkopf darauf hingewiesen, dass der Absender des Schreibens "Fachanwalt für Internetrecht" sei. Diese Fachanwaltschaft gibt es jedoch nicht.
Die geforderte Zahlung soll auf das angegebene Konto bei der Commerzbank Ulm erfolgen, wobei der Sitz des angeblich mit dem Schreiben abmahnenden Rechtsanwalts in Hamburg sei.
Interessant ist, dass die Anschrift in dem Schreiben in der Tat die der Kanzlei Rechtsanwälte Rasch ist, ebenso wie die in der Abmahnung angegebenen Telefonnummer.
Auch der Inhalt des Schreibens entbehrt an einigen Stellen rechtlicher und tatsächlicher Grundlagen.
WICHTIG:
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, reagieren Sie nicht unbedacht. Informieren Sie sich zunächst eingehend, BEVOR Sie reagieren.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 47 39 06 01; Email: Bönig@recht-freundlich.de