Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Herrn Johann-Friedrich Dirks (www.electronicland24.de)

Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des Herrn Johann-Friedrich Dirks (www.electronicland24.de)
24.02.2011955 Mal gelesen
Herr Johann-Friedrich Dirks (www.electronicland24.de) mahnt weiterhin Mitbewerber - nun auch, nachdem zunächst vermehrt Angebote sog. "weißer Ware" in den Fokus des Abmahners gelangt waren - im Marksegment Elektrozubehör.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.

Auch hier gilt es wie in jeder anderen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zunächst besonnen zu reagieren.

Die unserer Auffassung nach zu weit gefasste strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte jedenfalls keinesfalls so abgegeben werden.

Beachten Sie, dass eine zu vorschnell abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung teilweise existenzvernichtende Konsequenzen in Form von Vertragsstrafen haben kann.

Gerne beraten wir Sie, falls Sie betroffen sind.

Unser Aufgabenspektrum umfasst dabei die Verteidigung der Abmahnung aber auch die Einleitung von Gegenmaßnahmen in Form einer Gegenabmahnung.

Auf jeden Fall dürfte sich im Interesse eines fairen Wettbewerbs sicherlich auch ein Blick auf die rechtliche Ausgestaltung der Angebote von Herrn Dirks lohnen.

In Eilfällen bei drohendem Fristablauf erreichen Sie mich auch außerhalb unserer Geschäftszeiten unter der Mobilfunknummer 0178/ 635 44 35 (RA Leiers) für eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme, in der das weitere Vorgehen besprochen werden kann.