Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab

Abmahnung Filesharing
15.02.2011723 Mal gelesen
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Tonaufnahme: "Who's That Chick? (feat. Rihanna)" des Künstlers David Guetta. Bei der Rechtsinhaberin handelt es sich um die Firma EMI Music Germany GmbH & Co. KG, Vogelsanger Straße 321, 50827 Köln. Diese Rechtsinhaberin wird jetzt auch von Kornmeier & Partner vertreten. Sie wird bereits von den Rechtsanwälten Rasch sowie Waldorf Frommer in verschiedenen Angelegenheiten vertreten.

Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 400 67 555 persönlich zur Verfügung.

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