Abmahnung Waldorf Frommer für "Die Säulen der Erde" im Auftrag der Universum Film GmbH

Abmahnung Filesharing
11.01.20111384 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in P2P-Netzwerken, sog. Tauschbörsen ab.

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt schon seit langer Zeit die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab. Bisher wurden die Abmahnungen u.a. im Auftrag von Firmen wie Constantin Film Verleih GmbH, Tiberius Film GmbH & Co. KG, Tele München Fernseh GmbH und anderer ausgesprochen. Nunmehr ist ein neuer Rechteinhaber hinzugekommen, nämlich die Universum Film GmbH. Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes "Die Säulen der Erde".

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtngserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.

Betroffenen wird in den meisten Fällen zur Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung zu raten sein. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, ist mit der gerichtlichen Durchsetzung des Unterlassungsanspruches im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zu rechnen. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da hierbei nicht selten Streitwert von 50.000 EUR angesetzt werden. Das finanzielle Risiko für den Abgemahnten ist daher hoch. 

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR wird eine individuelle rechtsanwaltliche Beratung unumgänglich sein. Betroffen haben verschiedene Möglichkeiten, sich gegen diesen Betrag zur Wehr zu setzen. Inwieweit Zahlungsansprüche gegen den Anschlussinhaber, der den Film selbst nicht hochgeladen hat, durchsetzbar sind, ist z.Z. sehr umstritten. Die Erfahrung der letzten Jahre hat aber gezeigt, dass sich die Forderungen mit der entsprechenden Argumentation oft erheblich reduzieren lassen.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90. 

 

Weiter Informationen unter: www.recht-hat.de