Auch die Betreiber von Online-Shops müssen sehen, wie sie sich gegenüber der Konkurrenz behaupten können. Hierzu versucht jeder Anbieter so gut wie möglich die Vorzüge seines Produktes herauszustellen. Solange es dabei nur um eine Übertreibung in Form einer Anpreisung handelt, ist gewöhnlich nichts dagegen einzuwenden. Hingegen dürfen keine unzutreffenden Tatschen behauptet werden, weil hierin eine unzulässige Irreführung des Verbrauchers im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG liegt. Die Grenzziehung zwischen einer Anpreisung und der Äußerung über eine Tatsache ist nicht immer einfach.
Im zugrundeliegenden Fall warb ein Online-Händler in seinem Online-Shop mit dem folgenden Satz: " Nagelpflegeprodukte bei ..rund um die Uhr einkaufen zu günstigsten Top-Preisen." Hierfür erhielt er eine Abmahnung von einem Konkurrenten. Dieser war der Ansicht, dass es sich hierbei um die unzulässige Werbung mit einer Alleinstellung handelt. Mit anderen Worten: Der Online-Händler soll behauptet haben, dass er die unter allen Anbietern die günstigsten Preise hat.
Hierzu entschied das vom Konkurrenten angerufene Landgericht Bochum, dass diese Form der Werbung zulässig ist - und wies daher die Klage des Konkurrenten mit Urteil vom 22.10.2010 ab (Az. I-13 O 94/10). Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Werbung mit "günstigsten Top-Preisen" aus Sicht eines gewöhnlichen Verbrauchers lediglich um eine reklamehafte Anpreisung ohne Tatsachengehalt.
In dem Internetauftritt unserer Kanzlei finden Sie viele weitere Beispiele für irreführende Werbung:
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1838/verbraucherzentrale-bundesverband-mahnt-wegen-falscher-und-irrefuehrender-angaben-bei-werbung-fuer-klimageraete-ab
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1837/olg-duesseldorf-werbung-mit-statt-preisen-ist-auch-ohne-weitere-hinweise-zu-dem-durchgestrichenen-preis-zulaessig
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1848/abmahnung-fuer-opel-wegen-angeblicher-lebenslanger-garantie
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1775/olg-oldenburg-untersagt-werbung-mit-selbstverstaendlichkeiten
http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1588/lg-duesseldorf-zur-irrefuehrenden-werbung-mit-bester-seiner-gruppe