Die Tatzeitpunkte sind bei den uns vorliegenden Abmahnungen auf Dezember 2009 bis März 2010 datiert. Solch lange Zeiträume waren vor dem August 2008 nicht ungewöhnlich. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten die Rechteinhaber bzw. die Abmahnkanzleien die Staatsanwaltschaften einschalten, um an die Adressen der ermittelten IP-Adressen-Inhaber zu gelangen. Teilweise lag zwischen dem Tatzeitpunkt und dem Datum der Versendung der Abmahnung ein Zeitraum von über 2 Jahren. Der Grund hierfür war in den meisten Fällen die Überlastung der Staatsanwaltschaften, die mit Strafanzeigen überschüttet wurden.
Die Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gem. § 101 Abs. 9 UrhG sollte Abhilfe schaffen. Diese Maßnahme zeigte auch Wirkung. Die Wartezeit konnte teilweise bis auf einen Monat heruntergeschraubt werden.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Gerichte inzwischen ebenfalls ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben oder ob die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ihre ermittelnden Anschlussinhaber nicht mehr zeitnah abarbeiten können. Der Auskunftsbeschluss ist den Abmahnungen nicht beigefügt, so dass über den Grund der langen "Wartezeit? nur spekuliert werden.
Unter abmahntalcc.info können Sie über dieses Thema diskutieren.
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Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Mit mehreren tausend Mandaten im Jahr gehören wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Sektor.
Wir bitten Sie um Übersendung der an Sie gerichteten Abmahnung per E-Mail oder Fax, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten zu können. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Im Falle einer Beauftragung wird umgehend bei der Gegenseite eine Fristverlängerung beantragt und wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie müssen uns dann nur noch für Rückfragen zur Verfügung stehen - den Rest erledigen wir!
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ALG I, ALG II (Hartz IV) Empfänger, Einkommensschwache und Mittellose
Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche Hilfe.
Im Rahmen der sogenannten Beratungshilfe besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss an uns für die anwaltliche Vertretung sodann lediglich einen Betrag von 10 € zahlen.
Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.
Mit diesen Formularen gehen Sie zu der Beratungshilfestelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Im Anschluss übersenden Sie uns bitte den erteilten Beratungshilfeschein. Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können wir umgehend die Vertretung für Sie übernehmen.