Abmahnung des Filmwerks "Die Beschissenheit der Dinge" der Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart

Abmahnung Filesharing
12.10.2010977 Mal gelesen
Die Camino Filmverleih GmbH lässt vermeintliche über Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Die Beschissenheit der Dinge" durch ihre beauftragten Rechtsanwälte Lampmann & Behn aus Köln abmahnen. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.200,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

Wir können nur davor warnen, die Abmahnungen zu ignorieren, da dem Vernehmen nach bei Fristablauf offensichtlich rigoros weitere Schritte eingeleitet werden. Das berichten die abmahnenden Anwälte jedenfalls hier.

http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2010/10/die-camino-gmbh-erwirkt-einstweilige-verfugungen-vor-dem-landgericht-koln-wegen-filesharing-des-films-die-beschissenheit-der-dinge/

Auch wenn vorliegend im Gegensatz zu anderen zeitgenössischen Abmahnungen offensichtlich gerichtliche Ansprüche umgehend geltend gemacht werden, sollte nicht überhastet die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Gerne berate ich Sie.

In Eilfällen bei drohendem Fristablauf stehe ich Ihnen gerne unter der Abmahnungshotline 0178 - 635 44 35 zur Verfügung.

Jens Leiers, Rechtsanwalt